Kleingartenverein Zeppelinfeld e.V. Nürnberg
Mitglied im Stadtverband Nürnberg der Kleingärtner e.V.

Herbst – Heckenschnitt (Form-/Pflegeschnitt)

Der diesjährige Herbst – Heckenschnitt (Form-/Pflegeschnitt) ist in der Zeit vom

28.August bis zum 25. September durchzuführen.

Maße für die Außenhecke:

Höhe 120 cm
Obere Breite 40 cm
Untere Breite 60 cm

Auch Junghecken sollten um ein Drittel zurückgeschnitten werden, um einen kräftigen Neuaustrieb zu fördern

Die Außenhecken und das Wegebegleitgrün sind während des ganzen Jahres unkrautfrei zu halten, sowie während der Vegetationszeit zu düngen und zu wässern.

BITTE BEACHTEN !!

Der § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) legt fest, dass vom
1. März bis 30. September eine Hecke nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden darf. Diese Vorschrift betrifft sämtliche besiedelten und unbesiedelten Flächen, womit private Gärten und Grünanlagen eingeschlossen sind.

Pflegeschnitt ist erlaubt – mit einer Einschränkung

Ausdrücklich erlaubt sind im Gesetz zum Vogelschutz schonende Pflegeschnitte, die der Gesunderhaltung einer Hecke dienen. Diese Schnittmaßnahmen dürfen auch zwischen dem 1. März und 30. September durchgeführt werden.

Einzige Voraussetzung ist: Es befinden sich keine Nester brütender Vögel oder ähnliche Lebensstätten wild lebender Kleintiere innerhalb der Gehölze. Ohne
vernünftigen Grund wild lebende Tiere in ihrem Lebensraum zu stören ist gemäß § 39, Absatz 1, Satz 3 grundsätzlich verboten, unabhängig von der Jahreszeit. So handeln Sie gesetzeskonform:

Vor einem Pflegeschnitt die Hecke sorgfältig auf Nester und Kleintiere untersuchen

Sind die Sträucher besiedelt oder haben Tiere hier Nahrungsvorräte angelegt, wird die Schnittmaßnahme vertagt

Andernfalls aus der Form herausragende Zweige leicht einkürzen
Erlaubt ist zudem das Ausputzen verwelkter Blüten
Auslichten von Totholz darf ebenfalls erfolgen innerhalb der Schonfrist

Quelle: Hausgarten.net

Nähere Informationen bei Ihrer Vorstandschaft