Wichtige Informationen und Regelwerke

Leitfaden für Pächter:innen im Kleingartenverein Zeppelinfeld e. V.

  • Bautätigkeiten, Veränderungen bzw. Umbauten an bestehenden Bauten, Farbanstriche sowie Ausbesserungsarbeiten aller Art, Aufstellung von Gerätehäusern, gemauerte bzw. Fertigteile-Grills, sowie eines Gewächshauses, Anlegung eines Gartenteiches, sind genehmigungspflichtig und müssen vor Ausführung mit der Vorstandschaft abgesprochen und von dieser genehmigt werden.
  • Das gleiche gilt für Kinderspielgeräte, Schwimmbecken usw.
  • Das Aufstellen von Trampolins ist nicht mehr erlaubt.
  • Das Aufstellen bzw. Anbringen von Holzwänden, Rohrmatten sowie Kunststoffblenden etc. ist in den Gartenparzellen nicht erlaubt.
  • Die Außenhecken dürfen nur zu den angegebenen Zeiten (Termine) geschnitten werden. Sie sind aber das ganze Jahr über zu wässern und zu pflegen, sowie unkrautfrei zu halten.
  • Der an der Parzelle vorbeiführende Weg ist in einem ordentlichen und gepflegten Zustand zu halten.
  • Lt. Feuerschutzverordnung der Stadt Nürnberg dürfen die Gartenlauben keine offenen Kamine oder offene Feuerstellen haben die zur Beheizung dienen.
  • Ebenso ist das Verbrennen jeglicher Abfälle in der Gartenanlage verboten.
  • Gartengrille dürfen nicht mit Holz geschürt werden. Rauchentwicklung und übermäßige Geruchsbelästigung ist zu unterlassen.
  • Das Anpflanzen von Laub-und Nadelgehölzen die im ausgewachsenen Zustand mehr als 4 Meter Höhe erreichen ist untersagt (§ 17 GAO).
  • Das Anpflanzen von Thujas und Waldbäumen ist grundsätzlich verboten.
  • Alte, sehr hohe, große und kranke Bäume – Obstbäume müssen entfernt werden.
  • Bis 200 qm Parzellengröße muss mindestens -1- , bis 300 qm -2- und darüber mindestens 3 Obstbäume (Spindelbusch oder Halbstamm, keine Hochstämme) gepflanzt sein.
  • In jedem Garten muss eine Kompostanlage vorhanden sein. Die max. Maße hierfür betragen: Breite 1,20 m / Höhe 1,00 m / Länge 2,00 m.
  • Radfahren und das Befahren mit KFZ aller Art ist auf den Wegen der Kleingartenanlage (inkl. Vereinsheimweg) verboten. Ausnahmen kann der Vorstand genehmigen,
  • Ruhestörende Arbeiten:
    Es gilt hier die Maschinenlärmschutzverordnung der EU. Unberührt hiervon bleibt das Verbot öffentlich bemerkbarer und ruhestörender Arbeiten an Sonn- und Feiertagen.
  • Jeder Pächter ist verpflichtet, mind. 4 Stunden pro Jahr gemeinsame Arbeitsleistung für die Kleingartenanlage und –verein aufzubringen. Bei Nichtteilnahme muss die unterbliebene Arbeitsleistung durch Geld abgelöst werden.
  • Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist verboten, es dürfen nur Pflanzenstärkungsmittel verwendet werden. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Genehmigung des „Stadtverband Nürnberg der Kleingärtner e.V.“ möglich.
  • Die Gartenparzellen sind so zu bewirtschaften, dass keine schädlichen Auswirkungen für Boden und Grundwasser eintreten.
  • Bitte beachten Sie auch die Hinweise an den Anschlagtafeln an den Eingängen zu unserer Anlage.
  • Bei Fragen wenden Sie sich bevorzugt per Email an den Vorstand, Gruppenvorstand und die Fachberatung (Kontaktdaten)
  • Bitte beachten Sie auch die Satzung und Gartenordnung des Kleingartenvereins und des Stadtverbands Nürnberg der Kleingärtner e.V., gültig ist immer die aktuelle Version.

Weitere Regelwerke