Information der Vorstandschaft und Fachberatung

Bautätigkeiten, Veränderungen bzw. Umbauten an bestehenden Bauten, Farbanstriche sowie Ausbesserungsarbeiten aller Art, Aufstellung von Gerätehäusern, gemauerte bzw. Fertigteile-Grills, sowie eines Gewächshauses, Anlegung eines Gartenteiches, sind genehmigungspflichtig und müssen vor Ausführung mit der Vorstandschaft abgesprochen und von dieser genehmigt werden.

Das gleiche gilt für Kinderspielgeräte, Schwimmbecken usw.. Das Aufstellen von Trampolins ist nicht mehr erlaubt.

Das Aufstellen bzw. Anbringen von Holzwänden, Rohrmatten sowie Kunststoffblenden etc. ist in den Gartenparzellen nicht erlaubt.

Die Außenhecken dürfen nur zu den angegebenen Zeiten ( siehe Anschläge zum Heckenschnitt ) geschnitten werden.

Sie sind aber das ganze Jahr über zu wässern und zu pflegen, sowie unkrautfrei zu halten.

Der an der Parzelle vorbeiführende Weg ist in einem ordentlichen und gepflegten Zustand zu halten.

Lt. Feuerschutzverordnung der Stadt Nürnberg dürfen die Gartenlauben keine offenen Kamine oder offene Feuerstellen haben die zur Beheizung dienen.

Ebenso ist das Verbrennen jeglicher Abfälle in der Gartenanlage verboten.

Gartengrille dürfen nicht mit Holz geschürt werden. Rauchentwicklung und übermäßige Geruchsbelästigung ist zu unterlassen.

Das Anpflanzen von Laub-und Nadelgehölzen die im ausgewachsenen Zustand mehr als 4 Meter Höhe erreichen ist untersagt ( § 17 GAO ).

Das Anpflanzen von Thujas und Waldbäumen ist grundsätzlich verboten.

Alte und sehr hohe bzw. große Bäume – Obstbäume sollten, kranke Bäume müssen entfernt werden.

Bis 200 qm Parzellengröße muss mindestens -1- , bis 300 qm -2- und darüber mindestens 3 Obstbäume ( Spindelbusch oder Halbstamm, keine Hochstämme ) gepflanzt sein.

In jedem Garten muss eine Kompostanlage vorhanden sein.

Die max. Maße hierfür betragen: Breite 1,20 m / Höhe 1,00 m / Länge 2,00 m.

Radfahren und das Befahren mit KFZ aller Art ist auf den Wegen der Kleingartenanlage (inkl. Vereinsheimweg ) verboten.

Ausnahmen kann der Vorstand genehmigen,

Ruhestörende Arbeiten:
Es gilt hier die Maschinenlärmschutzverordnung der EU.

Unberührt hiervon bleibt das Verbot öffentlich bemerkbarer und ruhestörender Arbeiten an Sonn- und Feiertagen.

Jeder Pächter ist verpflichtet, mind. 4 Stunden pro Jahr gemeinsame Arbeitsleistung für die Kleingartenanlage und –verein aufzubringen. Bei Nichtteilnahme muss die unterbliebene Arbeitsleistung durch Geld abgelöst werden.

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist verboten, es dürfen nur Pflanzenstärkungsmittel verwendet werden. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Genehmigung des „Stadtverband Nürnberg der Kleingärtner e.V.“ möglich. Die Gartenparzellen sind so zu bewirtschaften, dass keine schädlichen Auswirkungen für Boden und Grundwasser eintreten.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise an den Anschlagtafeln an den Eingängen zu unserer Anlage. Bei Fragen wenden Sie sich bevorzugt per Email an den Vorstand.
EMail: kgv.zeppelinfeld@gmx.de

Bitte beachten Sie auch die Satzung und Gartenordnung des Kleingartenvereins und des Stadtverbands Nürnberg der Kleingärtner e.V., gültig ist immer die aktuelle Version.

Bei Fragen steht Ihnen die Vorstandschaft, Ihr Gruppenvorstand und die Fachberatung gerne zur Verfügung.

Fachberaterin: Vasva Bauer
Garten im Rosenweg 100

 

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