Herbst – Heckenschnitt (Form-/Pflegeschnitt)

Der diesjährige Herbst – Heckenschnitt (Form-/Pflegeschnitt) ist in der Zeit vom

29. August 2022 bis 24. September 2022  durchzuführen.

Maße für die Außenhecke:

Höhe                                     120 cm

Obere Breite                         40 cm

Untere Breite                        60 cm

Auch Junghecken sollten um ein Drittel zurückgeschnitten werden, um einen kräftigen Neuaustrieb zu fördern

Die Außenhecken und das Wegebegleitgrün sind während des ganzen Jahres unkrautfrei zu halten, sowie während der Vegetationszeit zu düngen und zu wässern.

BITTE BEACHTEN !!

Der § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) legt fest, dass vom

  1. März bis 30. September eine Hecke nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden darf. Diese Vorschrift betrifft sämtliche besiedelten und unbesiedelten Flächen, womit private Gärten und Grünanlagen eingeschlossen sind.

Pflegeschnitt ist erlaubt – mit einer Einschränkung

Ausdrücklich erlaubt sind im Gesetz zum Vogelschutz schonende Pflegeschnitte, die der Gesunderhaltung einer Hecke dienen. Diese Schnittmaßnahmen dürfen auch zwischen dem 1. März und 30. September durchgeführt werden.

Einzige Voraussetzung ist: Es befinden sich keine Nester brütender Vögel oder ähnliche Lebensstätten wild lebender Kleintiere innerhalb der Gehölze.

Ohne vernünftigen Grund wild lebende Tiere in ihrem Lebensraum zu stören ist gemäß § 39, Absatz 1, Satz 3 grundsätzlich verboten, unabhängig von der Jahreszeit. So handeln Sie gesetzeskonform:

Vor einem Pflegeschnitt die Hecke sorgfältig auf Nester und Kleintiere untersuchen

Sind die Sträucher besiedelt oder haben Tiere hier Nahrungsvorräte angelegt, wird die Schnittmaßnahme vertagt

Andernfalls aus der Form herausragende Zweige leicht einkürzen

Erlaubt ist zudem das Ausputzen verwelkter Blüten

Auslichten von Totholz darf ebenfalls erfolgen innerhalb der Schonfrist

Quelle: Hausgarten.net

Nähere Informationen bei Ihrer Vorstandschaft